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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Konzerninterne Leistungen nachvollziehbar bepreisen und belegen

Facility Management: Marketing » Online-Marketing » Strategie & Markt » Konzerninterne Preise

Leistungen zwischen Gesellschaften abgrenzen

Internationale Unternehmensgruppen können Marketing, technische Fachunterstützung und Facility Management zentral organisieren und Leistungen an örtliche Gesellschaften weitergeben. Dafür muss erkennbar sein, wer welche Leistung für welchen Empfänger erbringt. Eine konzerninterne Verrechnung zwischen rechtlich selbstständigen Gesellschaften unterscheidet sich von einer Kostenverteilung zwischen Abteilungen derselben Gesellschaft. Die Leistungsbeschreibung nennt Ergebnis, Umfang, Zeitraum und verantwortliche Rollen. Bei einer zentralen Unterstützung für Ausschreibungen gehören etwa die bearbeiteten Standorte und vereinbarten Unterlagen dazu. Eine allgemeine Umlagebezeichnung reicht für die fachliche Beurteilung des tatsächlich bereitgestellten Nutzens regelmäßig nicht aus.

Konzerninterne Preise nachvollziehbar gestalten und Leistungen eindeutig zuordnen

Den Nutzen beim Empfänger bestimmen

Die Prüfung beginnt mit der Frage, ob die empfangende Gesellschaft eine wirtschaftlich relevante Leistung erhält. Als Orientierung dient, ob ein unabhängiges Unternehmen eine vergleichbare Leistung einkaufen oder selbst durchführen würde. Tatsächliche Arbeitsergebnisse und ihre Verwendung werden deshalb dokumentiert. Reine Gesellschafterinteressen, bereits anderweitig erbrachte Leistungen und nur beiläufige Vorteile einer Konzernzugehörigkeit sind gesondert zu beurteilen. Bei einer internationalen Marketingkampagne zeigt sich der Empfängerbezug etwa an vereinbarten Zielgruppen, bearbeiteten Anfragen und nutzbaren Materialien. Der Nachweis einer Leistung beantwortet allerdings noch nicht die Frage, welches Entgelt hierfür angemessen ist.

Konzernleistung

Nachweis des Ergebnisses

Mögliche Zuordnungsgröße

Standortanalyse

Bewertete Gebäude und Anforderungen

Aufträge und Bearbeitungsaufwand

Angebotsunterstützung

Freigegebene Unterlagen zum Kundenprojekt

Projektbezogen erfasste Leistung

Gemeinsame Servicezentrale

Bearbeitete Vorgänge und Verfügbarkeit

Nutzung und vorgehaltene Kapazität

Marktbearbeitung

Vereinbarte Leistungen für Landesgesellschaften

Begründeter Anteil je Empfänger

Vergütung an tatsächlichen Funktionen ausrichten

Für die steuerlich relevante Preisbestimmung ist die Orientierung an Bedingungen zwischen unabhängigen Unternehmen maßgeblich. Die zuständige Steuerfunktion beurteilt dafür die tatsächlichen Aufgaben, eingesetzten Mittel und übernommenen Risiken sowie die anwendbaren örtlichen Anforderungen. Ein zentraler Konzeptgeber übernimmt andere Funktionen als eine Gesellschaft mit örtlichem Personal, Kundenverträgen und Ausführungsrisiken. Die gewählte Methode muss zu diesem Sachverhalt passen. Ein pauschaler Zuschlag für alle konzerninternen Tätigkeiten ist dafür keine ausreichende Begründung. Marketing und Facility Management liefern die fachliche Leistungsabgrenzung; Finanzfunktion und Steuerfunktion verantworten die darauf aufbauende Ausgestaltung.

Kosten anhand geeigneter Größen zuordnen

Die interne Datengrundlage sollte tatsächlich erbrachte Leistungen und ihre Empfänger möglichst unmittelbar erkennen lassen. Direkt zuordenbare Aufträge werden einzeln erfasst. Für gemeinsam genutzte Leistungen kommen nachvollziehbare Verteilungsgrößen in Betracht, sofern sie zur Nutzung passen. Bearbeitete Standorte können bei einer Standortanalyse aussagekräftiger sein als Beschäftigtenzahlen; bei einer Servicezentrale können betreute Einheiten oder Fallmengen geeigneter sein. Unterschiedliche Aufwände je Standort bleiben zu beachten. Die gewählte Größe wird begründet und regelmäßig geprüft. Änderungen des Leistungsumfangs müssen in der Zuordnung sichtbar werden, damit nicht dauerhaft nach überholten Mengen oder Empfängerlisten verteilt wird.

Steuerung und Abrechnung zusammenführen

Für die operative Führung braucht jede Gesellschaft eine verständliche Sicht auf die erhaltene Leistung und die zugehörigen Kosten. Vereinbarung, Leistungsnachweis, Mengenbasis und Abrechnung sollten denselben Zeitraum abbilden. Abweichungen werden mit den beteiligten Funktionen geklärt und nachvollziehbar bereinigt. In der Ländersteuerung bleiben zentrale Beiträge, örtliche Leistungskosten und externe Kundenerlöse unterscheidbar. Dadurch lässt sich beurteilen, ob ein Markt wirtschaftlich trägt und welche Unterstützung er benötigt. Die Verantwortung für fachliche Qualität bleibt bei den leistungserbringenden Rollen. Eine Verrechnung ersetzt weder die fachliche Prüfung der Leistung noch eine belastbare Bewertung ihres Beitrags zum Auslandsgeschäft.